Workshop für Hochschulen und Gutachterinnen und Gutachter zur „Ausgestaltung der Akkreditierung im neuen System“

Akkreditierungsverfahren werden nach neuem Recht durchgeführt, wenn der Vertrag ab dem 01.01.2018 geschlossen wurde. Grundlage hierfür sind der „Staatsvertrag über die Organisation eines gemeinsamen Akkreditierungssystems zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre an deutschen Hochschulen (Studienakkreditierungsstaatsvertrag)“ – StAkkrStV – sowie die „Musterrechtsverordnung gemäß Art 4 Abs. 1 – 4 Studienakkreditierungsstaatsvertrag“ – MRVO – bzw. die von den Ländern erlassenen Rechtsverordnungen. Eine wesentliche Änderung ist, dass der Akkreditierungsrat über die Programm- und Systemakkreditierung auf der Grundlage eines von der Agentur durchgeführten Begutachtungsverfahrens entscheidet.

Die AHPGS bietet diesen Workshop an, um die für Akkreditierungen verantwortlichen Personen in den Hochschulen sowie Gutachterinnen und Gutachter über das neue System zu informieren:
– Rechtsgrundlagen und Ablauf eines Akkreditierungsverfahrens,
– Zuständigkeiten und Aufgaben von Hochschule, Agentur und Akkreditierungsrat,
– Anforderungen an und Kriterien für Studiengänge (Programmakkreditierung)
beziehungsweise das Qualitätsmanagementsystem (Systemakkreditierung)
sowie Änderungen im neuen System,
– Hinweise zur Erstellung des Selbstberichts.

Gerne nehmen wir im Vorfeld Fragen entgegen und gehen im Workshop darauf ein.

Referentinnen: Eva Pietsch, Rechtsanwältin; Birgit Kainz, Soziologin und Ökonomin
Termin: Montag, 28.10.2019
Zeit: 11.30 bis 15.30 Uhr
Ort: AHPGS, Sedanstraße 22, 79098 Freiburg
Teilnahmegebühr: 195,00 Euro

Anmeldungen bitte per mail (ahpgs@ahpgs.de) oder telefonisch (0761/208
5330). Die Teilnehmerzahl ist limitiert. Anmeldungen werden
in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.