AKKREDITIERUNGSVERFAHREN

Seit dem Inkrafttreten des Studienakkreditierungsstaatsvertrages zum 01.01.2018 erfolgen Akkreditierungsverfahren der Programmakkreditierung und der Systemakkreditierung in zwei Schritten: Zunächst beauftragt die Hochschule eine zugelassene Agentur mit der Durchführung einer Begutachtung und der Erstellung eines Akkreditierungsberichts. Anschließend stellt die Hochschule über die Plattform ELIAS einen Antrag auf Akkreditierung beim Akkreditierungsrat, der über die Akkreditierung entscheidet.

Rechtsgrundlage der Akkreditierungsverfahren

Rechtsgrundlage der Akkreditierungsverfahren ist die von dem jeweiligen Land erlassene Rechtsverordnung, die auf der Musterrechtsverordnung (MRVO) der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 07.12.2017 beruht. Maßgeblich ist die Rechtsverordnung des Landes, das Sitzland der Hochschule ist.

In den Rechtsverordnungen sind die zu prüfenden formalen und fachlich-inhaltlichen Kriterien festgehalten, sowie die Verfahrensregeln.

Programmakkreditierung 

Hier finden Sie die Vorlagen zur Erstellung des Selbstberichts und Anlagen. Sollten Sie Fragen haben stehen wir gerne zur Verfügung.

Vorlage (AHPGS) zum Selbstbericht
(Stand: 22.04.2024)

Hinweise zur Erstellung des Selbsberichts
(Stand: 22.04.2024)

Ablauf eines Verfahrens der Programmakkreditierung

Anlagen zum Selbstbericht

Mustermodul

Musterlehrverflechtungsmatrix hauptamtlich Lehrende

Musterlehrverflechtungsmatrix Lehrbeauftragte

Muster Profil der Lehrenden

Vorlage zum Datenblatt

Erläuterungen zum Datenblatt (Stiftung Akkreditierungsrat)

Diploma Supplement englisch

Diploma Supplement deutsch

Handelt es sich bei dem Studiengang um einen Fernstudiengang oder einen Studiengang mit Blended-Learning-Anteilen, können Sie den spezifisch dafür erarbeiteten Leitfaden der AHPGS zur Erstellung des Selbstberichts nutzen.

Systemakkreditierung 

Hier finden Sie Informationen mit den wesentlichen Eckpunkten zur Systemakkreditierung. Gerne können Sie mit uns einen telefonischen Beratungstermin vereinabren unter: 0761-208533-0

Inhalte, Schritte und Kriterien eines Verfahrens der Systemakkreditierung. 

Ablauf eines Verfahrens der Systemakkreditierung (Stand: August 2023)

WFME Akkreditierung 

Die AHPGS hat von der World Federation for Medical Education (WFME) im Oktober 2023 den Anerkennungsstatus für einen Zeitraum von 10 Jahren erhalten. Sie ist die erste und derzeit einzige Agentur die diesen Status für Deutschland und Österreich erhalten hat. Agenturen mit Anerkennungsstatus sind Agenturen, die von der WFME für die Einhaltung internationaler Standards bei der Akkreditierung von medizinischen Ausbildungsprogrammen anerkannt sind. Der Ablauf eines Verfahren ist vergleichbar mit Verfahren der Programmakkreditierung. Die Entscheidung trifft die Akkreditierungskommission der AHPGS.

Die durch die WFME anerkannten Agenturen sind entscheidend für die Sicherstellung der Qualität und Konsistenz der medizinischen Ausbildung weltweit.

Unterlagen:

Handbuch (Stand: 20.07.2024)
Selbstbericht (Stand: 20.07.2024)