Systemakkreditierung bis zum 31.12.2017

Bitte finden Sie hier die Informationen für die Durchführung eines Systemakkreditierungsverfahrens nach altem Recht. Sollten Ihrerseits Fragen auftauchen, stehen wir jederzeit gerne zur Klärung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen für Verträge gelten, die bis zum 31.12.2017 geschlossen wurden. Für Verträge ab dem 01.01.2018 rufen Sie die Seite “Akkreditierungsverfahren” auf.

Darüber hinausgehende Vorgaben zur Akkreditierung