Qualitätsmanagement

Qualitätsmanagement

Die AHPGS besitzt ein formalisiertes Qualitätsmanagement, dessen Grundlagen in einem „System zum internen Qualitätsmanagement der AHPGS“ festgelegt wurden.

Zentrales Ziel der internen Qualitätssicherung der AHPGS ist die kontinuierliche Überprüfung und Verbesserung der internen Prozesse, um eine effektive und effiziente Erfüllung der Ziele und Aufgaben zu erreichen. Die kontinuierliche Analyse und Reflexion der Prozesse zur Durchführung von Akkreditierungsverfahren ist dabei sichergestellt. Die Maßnahmen berücksichtigen die „Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area (ESG)“ und die Mitgliedskriterien der „European Association for Quality Assurance“ (ENQA).

Externe Befragungen

Einmal pro Jahr wird eine Fragebogenerhebung der an Akkreditierungsverfahren beteiligten Gutachterinnen und Gutachtern sowie der Auftrag gebenden Hochschulen zur Evaluation der Leistungen der AHPGS durchgeführt. Die Ergebnisse der Befragung der Jahre 2013 – 2019 finden sich hier:

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Zufriedenheit der Kunden für die AHPGS von entscheidender Bedeutung ist. Die Ergebnisse der Befragung der kooperierenden Hochschulen zeigen, dass es gelungen ist, die wechselseitigen Erwartungen in die professionelle, fachkundige Durchführung von Akkreditierungsverfahren zu erfüllen. Die Verbesserungsvorschläge werden sorgsam geprüft und soweit möglich umgesetzt. Insgesamt verstehen wir die hohe Zufriedenheitsquote nicht nur als Bestätigung, sondern auch als Herausforderung für die zukünftige Arbeit.

Bezogen auf die Zusammenarbeit mit den Gutachterinnen und Gutachtern ist festzustellen, dass die Arbeit der AHPGS von den Gutachterinnen und Gutachtern sehr positiv bewertet wurde. Der AHPGS ist es gelungen, den Gutachterinnen und Gutachtern in den verschiedenen Phasen der Akkreditierungsverfahren die notwendige Unterstützung zuteil werden zu lassen.

Beschwerdeverfahren

Die AHPGS verfügt über formalisierte, interne Verfahren, welche den Hochschulen ein Recht auf Einspruch bzw. Widerspruch bezogen auf die Durchführung eines Akkreditierungsverfahrens und Beschwerden bezogen auf Akkreditierungsentscheidungen einräumen:

a) Die Hochschulen werden vor der Vor-Ort-Begutachtung über die berufenen Gutachter informiert und können bei der Geschäftsstelle dagegen begründet Beschwerden äußern. Diesen Beschwerden wird stattgegeben, sofern es sich um Interessenkonflikte handelt, die hinreichend begründet sind.

b) Im Anschluss an die Vor-Ort-Begutachtung wird ein von der Gutachtergruppe gemeinsam verantwortetes Gutachten erstellt. Die Hochschule bekommt das Gutachten (ohne Beschlussempfehlung) zur Stellungnahme. Die Hochschule ist berechtigt, sachliche Berichtigungen geltend zu machen und bei der Geschäftsstelle der AHPGS einzureichen. Die Akkreditierungskommission prüft die Einwände, ist aber unter Angabe von Gründen berechtigt, den Einwänden nicht zu folgen.

c) Die AHPGS hat einen Beschwerdeausschuss, bei dem die betroffene Hochschule bezogen auf ein Verfahren der AHPGS, Beschwerde einreichen kann. Der Auschuss hört an und prüft hinsichtlich der ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens.

Sicherstellung der Unbefangenheit und Berufung der Gutachterinnen und Gutachter

Zum Ausschluss von Interessenkonflikten geben alle Gutachterinnen und Gutachter vor der Vor-Ort-Begutachtung eine unterschriebene Erklärung ihrer Unbefangenheit im Akkreditierungsverfahren ab.