Leitbild

Leitbild – Mission Statement der AHPGS


Die AHPGS ist eine deutsche Akkreditierungsagentur, die von der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland (Akkreditierungsrat) zur Akkreditierung von Studiengängen zugelassen worden ist. Die im Jahr 2001 gegründete Akkreditierungsagentur AHPGS e.V. ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein. Die Organe der AHPGS sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand, die Geschäftsführung mit der Geschäftsstelle, der Beirat, die Akkreditierungskommission „Programmakkreditierung“ und die Akkreditierungskommission „Systemakkreditierung“. Die AHPGS ist institutionell unabhängig.

Die AHPGS akkreditiert hochschulübergreifend und fächerübergreifend mit einer besonderen Kompetenz bezogen auf Studiengänge in den Handlungsfeldern Gesundheit und Soziales. Die AHPGS setzt die Vorgaben des Akkreditierungsrates konsequent um, mit dem Ziel, eine den europäischen Standards entsprechende Hochschulausbildung zu gewährleisten. Dabei orientiert sich die AHPGS an nationalen und internationalen Kriterien der Qualitätssicherung, insbesondere den „Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ (vom 04.03.2005) der „European Association for Quality Assurance in Higher Education“ (ENQA).

Die AHPGS führt Verfahren der Systemakkreditierung durch, die das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule im Bereich von Studium und Lehre in den Mittelpunkt stellen.

Die AHPGS versteht sich als Organisation, die einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung und Entwicklung der Qualität von Studium und Lehre an deutschen Hochschulen leistet.

Auftrag und Aufgaben


Die AHPGS führt Verfahren zur Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen und zur Systemakkreditierung von Hochschulen durch.

Die Durchführung von Akkreditierungsverfahren hat zum Ziel, Hochschulen, Studierenden und Arbeit-gebern eine verlässliche Orientierung hinsichtlich der Qualität von Studienprogrammen zu geben. Damit soll zugleich die nationale und internationale Anerkennung der Studienabschlüsse gewährleistet werden.

Die Durchführung von Verfahren zur Systemakkreditierung dient der Überprüfung, ob das Qualitätssicherungssystem der Hochschule im Bereich von Studium und Lehre geeignet ist, die definierten Qualifikationsziele zu erreichen und die Qualitätsstandards der Studiengänge zu gewährleisten.

Die Durchführung von Akkreditierungsverfahren der Programm- und Systemakkreditierung ist formal geregelt, wird kontinuierlich dokumentiert und ist damit nachvollziehbar und transparent.

Ziele


Die AHPGS verbindet mit der Durchführung von Akkreditierungsverfahren und mit der Systemakkreditierung den Anspruch, einen Beitrag zur Entwicklung von Qualität in Studium und Lehre zu leisten. Die Verantwortung der Hochschulen für Profil und Qualität von Studium und Lehre wird dabei zugrunde gelegt.

Die AHPGS trägt mit der Durchführung von Akkreditierungsverfahren zur Erhöhung der Transparenz bezogen auf die angebotenen Studienprogramme und zur Feststellung der Umsetzung von Standards und Kriterien bei.

Den Hochschulen wird kompetente Information und Anleitung bei der Durchführung von Akkreditierungsverfahren und der Systemakkreditierung angeboten.

Arbeitsprinzipien


Die AHPGS stellt den Hochschulen für alle Verfahrensschritte und Prozesse die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung.

Die Verfahrensschritte der Akkreditierung und der Systemakkreditierung werden dokumentiert. Sie sind für alle Beteiligten jederzeit einsehbar. Relevante Entscheidungen sind öffentlich einsehbar.

Die AHPGS setzt bei der Durchführung von Akkreditierungsverfahren und bei der Systemakkreditierung qualifizierte Gutachterinnen und Gutachter ein und stellt ein faires und unabhängiges Verfahren sicher.

Die AHPGS bereitet ihre Gutachterinnen und Gutachter umfassend auf die Durchführung von Akkreditierungsverfahren und Systemakkreditierungen vor.

Die Akkreditierungskommission orientiert sich bei der Entscheidung an den „Standards and Guidelines for Quality Assurance in the European Higher Education Area“ und entscheidet entsprechend den vom Akkreditierungsrat und der Kultusministerkonferenz (KMK) vorgegebenen Standards und Kriterien.

Die AHPGS pflegt die Kommunikation mit den Hochschulen, mit Lehrenden und Studierenden sowie mit der Berufspraxis.

Grundprinzip der internen Struktur ist eine enge, teamorientierte Zusammenarbeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der Basis einer entwickelten Informations-, Kommunikations- und Konfliktkultur.

Die AHPGS arbeitet nach den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und nicht gewinnorientiert.

Maßnahmen zur Qualitätssicherung


Die Sicherstellung der Qualität der eigenen Arbeit ist ein zentrales Anliegen, das durch ein internes Qualitätssicherungssystem gewährleistet wird.

Die AHPGS verfügt über ein schriftlich niedergelegtes Beschwerdeverfahren, das der Hochschule ein Recht auf Einspruch gegen die Zusammensetzung der Gutachtergruppe sowie ein Recht auf Beschwerde bezogen auf die Entscheidung der Akkreditierungskommission (siehe Beschwerdeverfahren der AHPGS) einräumt.

Die externe Evaluation der Arbeit erfolgt jährlich durch eine schriftliche Befragung der beteiligten Hochschulen sowie der Gutachterinnen und Gutachter.

Die Arbeit der AHPGS wird kontinuierlich durch den Akkreditierungsrat evaluiert.